
Neuregelung der Kleinunternehmerregelung ab 2025
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung wurde eingeführt, um kleine Unternehmen vor übermäßiger Bürokratie zu schützen. Unternehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und können ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer anbieten. Dies verschafft ihnen insbesondere im Privatkundenbereich einen Wettbewerbsvorteil, da sie ihre Produkte und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anbieten können oder bei gleichen Preisen eine höhere Marge erzielen.
Änderungen ab 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen die inländischen Gesamtumsätze im vorangegangenen Jahr 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) nicht überschritten haben, und der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr darf nicht mehr als 100.000 Euro (bisher: 50.000 Euro) betragen. Diese Anhebung der Umsatzgrenzen soll mehr Unternehmern die Möglichkeit geben, von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.
Bei Überschreitung der Grenze von 100.000 Euro im aktuellen Jahr ist zu beachten, dass die Umsatzsteuerpflicht erst ab dem Umsatz eintritt, mit dem die Grenze überschritten wird. Somit müssen die Rechnungen für das aktuelle Jahr nicht nachträglich berichtigt werden.
Die Grenze wurde bewusst hoch angesetzt, da solche Umsatzsprünge wohl eher selten vorkommen. Bei Existenzgründungsfällen kann dies jedoch durchaus vorkommen. Praktisch sollte in diesen Fällen bereits bei Gründung eruiert werden, ob die Kleinunternehmerregelung überhaupt Sinn macht oder es nicht sinnvoller ist, bereits von Anfang an auf die Anwendung zu verzichten. Es besteht nämlich ein Wahlrecht, freiwillig auf die Anwendung zu verzichten. Daran ist man dann für fünf Jahre gebunden.
Vorteile der Neuregelung
Die Neuregelung bringt mehrere Vorteile mit sich. Zum einen wird der bürokratische Aufwand für Kleinunternehmer weiter reduziert, da sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben müssen. Dies bedeutet insbesondere auch eine Zeitersparnis für Kleinunternehmer. Zum anderen können sie ihre Leistungen weiterhin ohne Umsatzsteuer anbieten, was ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft. Dies ist besonders im Privatkundenbereich von Vorteil, da Kunden oft preissensibel sind und niedrigere Preise bevorzugen.
Nachteile der Neuregelung
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch einige Nachteile, die Kleinunternehmer beachten sollten. Ein wesentlicher Nachteil ist der fehlende Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer können die bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus Eingangsrechnungen nicht geltend machen, was insbesondere bei hohen Ausgaben zu finanziellen Nachteilen führen kann. Hat ein Existenzgründer beispielsweise Investitionen von 1.190 Euro (brutto) aufgewendet, ist dies gleichzeitig sein Liquiditätsabfluss. Bei einem Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird die bezahlte Umsatzsteuer von 190 Euro vom Finanzamt erstattet, so dass lediglich ein Liquiditätsabfluss von 1.000 Euro eintritt.
Zudem könnte die Wahrnehmung als Kleinunternehmer bei einigen Kunden zu einem Imageverlust führen, da sie möglicherweise als weniger professionell angesehen werden. Um dem entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Außerdem eignet sich die Umsatzgrenze von 25.000 Euro eher für Unternehmer, die ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben.
Umsatzgrenzen gelten pro Unternehmer und nicht pro Unternehmen
Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmers zusammengefasst. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise drei unterschiedliche Gewerbebetrieb und daneben noch eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung (ertragsteuerliches Privatvermögen) liegt aus umsatzsteuerlicher Sicht nur ein Unternehmen vor. Für die Umsatzgrenzen bedeutet dies, dass sämtliche unternehmerischen Tätigkeiten zusammengefasst werden.
Neue internationale Regelungen
Die Kleinunternehmerregelung steht nun auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern offen. Bislang musste der Sitz des Unternehmens in Deutschland liegen. Gleichzeitig können Unternehmer mit Sitz in Deutschland in anderen EU-Ländern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine USt-ID-Nummer sowie Umsätze unter 100.000 Euro innerhalb der EU-Ländern.
Bürokratische Hürden einer etwaigen umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland werden dadurch abgebaut, so dass Kleinunternehmer mehr Anreize haben, auch im EU-Ausland unternehmerisch tätig zu werden.
Fazit
Die Neuregelung stellt insgesamt eine bürokratische Erleichterung dar. Die Kleinunternehmerregelung eignet sich primär für Unternehmer, die Ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Überlege dir gut, ob die Kleinunternehmerregelung Sinn macht. Im Zweifel ziehe lieber einen kompetenten Berater dazu.
Hast du Fragen zur Kleinunternehmerregelung? Dann melde dich einfach über das Kontaktformular bei mir.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es können keine Haftungsansprüche daraus abgeleitet werden. Der Artikel ersetzt keine individuelle Beratung und dient lediglich allgemeinen Informationszwecken.